Wiederholungsrezepte

Wenn sie "nur" ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen Sie das bitte an der Anmeldung. Üblicherweise brauchen Sie dann nicht lange zu warten. Wir sind bemüht, dies während des laufenden Praxisbetriebes sofort zu erledigen.

Liegt die Versichertenkarte für das laufende Quartal bereits vor, werden ebenfalls gerne telefonische, Fax- oder E-Mail-Vorbestellungen zur Abholung entgegengenommen (auch postalische Zusendung ist gegen Portovorlage oder Vorliegen eines frankierten Umschlages jederzeit möglich). E-Rezepte werden regulär seit 1.1.2024 ausgestellt.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nach telefonischer Angabe bzw. nach den geltenden Regelungen der KV ausgestellt werden. Am Telefon wird dann entschieden, ob ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist.